Lemgo. Das Waschen und Pflegen von privaten Autos auf den befestigten Flächen des Privatgrundstückes ist verboten, informiert die Alte Hansestadt Lemgo aus aktuellem Anlass. Wer seinen fahrbaren Untersatz trotzdem dort abseift, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hintergrund des Waschverbots ist der Schutz von Grundwasser, Bächen und Flüssen. Denn gerade in den Bereichen, in denen das Niederschlagswasser der befestigten Flächen über einen reinen Regenwasserkanal entwässert wird, landet auch das bei der Wagenwäsche anfallende Schmutzwasser direkt im Gewässer. Aggressive Reinigungsmittel, die häufig bei der Felgenreinigung Anwendung finden, können durch Versickerungen Boden und Grundwasser verunreinigen. Die Straßen und Entwässerung Lemgo weist darauf hin, dass die Verbote dem Schutz der für alle Lemgoer wichtigen Wasserressourcen dienen. Die Stadt hofft deshalb auf das Verständnis der Bürger und die Einhaltung der Auflagen zum Schutz der Gewässer.