WUNSTORF (tau). Der Verwaltungsausschuss hat am Montag das vorliegende Bürgerbegehren "Bildung" für unzulässig erklärt. Es gab eine Enthaltung. Im Rahmen eines Pressegesprächs erläuterten die Vertreter des Ausschusses ihre Haltung (siehe Kasten). Demnach sehen parteiübergreifend alle Beigeordneten die rechtliche Prüfung des eingereichten Bürgerbegehrens als zwingend notwendig an. Das Ergebnis sei zudem schlüssig und nachvollziehbar.
Bedauerlich ist der gesamte Vorgang aus Sicht der Ratspolitiker dennoch, da die Willenserklärung von rund 5000 Bürgern nicht ohne Wirkung bleibe. Die Politik hätte sich daher eine inhaltliche Diskussion gewünscht, nur habe die Initiative das selbst verhindert, indem sie es versäumte, vor dem Start des Bürgerbegehrens eine juristische Prüfung zu beantragen. Zu der wäre die Stadt, unabhängig von ihrer inhaltlichen Position zum Thema, verpflichtet gewesen. In diesem Verfahren hätten eine Reihe von Mängeln, die im Nachhinein beanstandet wurden, ausgeräumt werden können, erklärt die Verwaltungsspitze. Allerdings wäre es bei einer unüberwindbaren Hürde geblieben, und das ist die Zuständigkeit. Schulpolitik ist nicht allein eine kommunale Angelegenheit, sondern gleichfalls Ländersache. Die Verwaltung hätte also bereits aus diesem Grund von einem Bürgerbegehren abraten müssen. Eine Vorabprüfung gab es aber nicht. Die Bürgerinitiative startete die Unterschriftensammlung ohne sie. Die Initiatoren geben aber an, ebenfalls juristisch beraten worden zu sein. Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang ein am Wochenende eilig verschicktes Papier der Initiative, das an ausgewählte Ratsmitglieder ging. Darin ist von einer juristischen Gegenposition die Rede. Von wem diese stammt, blieb am Montag unklar. Bürgermeister Eberhardt sprach von schlechtem Stil. Die Verwaltung hätte das Schreiben vorab gern gesehen, um dazu Stellung nehmen zu können. Im Ausschuss ist darüber dennoch gesprochen worden. An der bestehenden Rechtsauffassung habe sich dadurch aber nichts geändert, so der Bürgermeister. So geht es weiter: Mit dem Beschluss vom Montag wird der Sofortvollzug einer Allgemeinverfügung erlassen, heißt: Die Ratsbeschlüsse werden umgesetzt. Gegen die Verfügung könne aber geklagt werden. Sollte es zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kommen, säße dann auch die Landesschulbehörde mit am Tisch. Die hatte bekanntlich die aufsteigende Aufhebung der Graf-Wilhelm Schule und die Umwandlung des Gymnasiums in eine Außenstelle des Höltys auf Antrag der Stadt gebilligt.