Die Vorlage haben die Verwaltungsjuristen bei der Stadt doch ordentlich zusammen geschrieben. Für alle, die Schwierigkeiten beim Lesen hatten, versuche ich das mal zu übersetzen. Erstens: Uns, den städtischen Oberärzten, sind die Hände gebunden. Wir können gar nicht anders, denn äußere Umstände – hier: Landesgesetze – zwingen uns zu einer schmerzhaften, aber in der Sache notwendigen Therapie. Das Handeln der Stadt folgt demnach nach bestem Wissen und Gewissen. Zweitens: Ein Bürgerbegehren, das die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von zugegebenermaßen emotionslosen Paragraphen zum Ziel hat, ist regelwidrig und verstößt damit gegen den Hippokratischen Eid der Verwaltungsjuristen. Würde so etwas Schule machen, könnte sich die Bürgerbeteiligung ja herumsprechen und unter Umständen wie ein Virus verbreiten. Ach ja, drittens, viertens und fünftes bestehen auch noch formale Mängel, auf die wir aber vorher nicht hinweisen wollten, um unnötigen Bluthochdruck zu vermeiden. Diese lauten: fehlende Diagnose, mangelhafter Therapievorschlag, unkonkreter Kostenplan und der Verzicht auf sämtliche Packungsbeilagen bei der durch uns vorgeschlagenen bitteren Pille einerseits und der angebotenen Alternativmedizin andererseits. In der Summe führt das beim zwischen Fleischtheke und Prädikatsbuchhandlung angesprochenen Patienten, hier: Wähler, zu einem völlig falschen Verhalten. Zwar konnte eine Abwehrreaktion beobachtet werden. Diese richtete sich aber nicht an dem konkreten Untersuchungsgegenstand aus, sondern epidemiologisch gegen den Ärzteapparat an sich. Das heißt, die unvorbereitete Einnahme eines zweifelhaft zusammen gemixten Informationscocktails, bei dem gar nicht klar war, was alles drin ist, hatte im Ergebnis eine mehr oder weniger einseitig gelenkte Abgabe von Willenserklärungen zur Folge, die sich vom ordentlich ritualisierten freien Willen der gewählten Bürgervertreter unterscheiden muss. Das vorliegende Anliegen ist aus Sicht der städtischen Ärztekammer, Verzeihung: Verwaltungsjuristen, daher abzulehnen. Wer noch Fragen hat, sollte trotzdem in der amtlichen Packungsbeilage nachschlagen oder sich vertrauensvoll an einen Ratspolitiker seiner Wahl wenden.
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