Erstens: Schulorganisatorische Grundsatzentscheidungen sind nicht nur eine Angelegenheit der Kommunen, sondern berühren auch den Zuständigkeitsbereich des Landes, das die Schulhoheit innehat. Die Gutachter sprechen in diesem Zusammenhang von einem Spannungsverhältnis, das die Wirksamkeit eines Bürgerbegehrens ausschließe. Denn solche Anliegen dürfen sich nur gegen Beschlüsse richten, die allein im Zuständigkeitsbereich der betreffenden Kommune liegen. Zweitens: Landesgesetze zwingen die Stadt als Schulträger, beispielsweise auf die Entwicklung von Schülerzahlen zu reagieren. Um eine Entscheidung in die ein oder andere Richtung vertreten zu können, muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfprogramm durchlaufen werden. Auf dieser Grundlage entscheidet dann der Rat und später auch die Landesschulbehörde. Ein Bürgerbegehren, dass sich darüber hinwegsetzen möchte, verfolge demnach von vorn herein ein gesetzwidriges Ziel, schreibt die Verwaltung. Neben den formalen Ablehnungsgründen führen die Juristen auch inhaltliche Mängel an. So sei beispielsweise ein erforderlicher Kostendeckungsvorschlag, wie die Einnahmeausfälle der Stadt gedeckt werden können, nur unzureichend formuliert. Außerdem fehle die Transparenz. Für die Bürger sei nicht erkennbar gewesen, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben. Bei dem vorliegenden Bürgerbegehren bleibe im Dunkeln, was genau Gegenstand der Ratsbeschlüsse war und wie sie begründet wurden, so die Rechtsauffassung der Verwaltung. Gegen die formaljuristische Bewertung wehrt sich die Bürgerinitiative Pro Steinhuder Schulen. Die Vorgehensweise der Stadt zeuge von einem sehr merkwürdigen Verhältnis zu den Bürgern, sagt Stefanie Desch, Mitbegründerin der Initiative. Sie und ihre Mitstreiter halten die Argumente der Verwaltung für konstruiert und sprechen von einer geballten juristischen Keule. Die Initiative will hingegen auf der Sachebene weiter Überzeugungsarbeit leisten. Der Bürgerwille sei durch den Rat falsch eingeschätzt worden. Dennoch: Für den Fall einer Nichtzulassung des Begehrens kündigt die Interessengemeinschaft weitere rechtliche Schritte an. Für eine bereits laufende Klage stehen nach Angaben der Initiative über 4.000 Euro an Spenden zur Verfügung. Foto: tau
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Juristisches Gutachten sorgt für Wirbel
Stadt hält Bürgerbegehren für Schulzentrum-Erhalt für unzulässig / Verwaltungsausschuss berät am Montag
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