1. Reinigung der Straßen

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    STADTHAGEN (mk). In verkehrsberuhigten Bereichen findet keine kostenpflichtige Straßenreinigung durch die Stadt Stadthagen statt. Die Straßenreinigungspflicht und der Winterdienst sind deshalb den Eigentümern in verkehrsberuhigten Bereichen vollständig übertragen. Zur Reinigungspflicht gehören unter anderem der Heckenschnitt und die Beseitigung von Unkraut, Laub und Unrat. Über den Umfang dieser Pflichten informiert die Stadt Stadthagen in verkehrsberuhigten Bereichen außerdem per Handzettel. Weiteres zur Reinigungspflicht kann auch der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Stadthagen, der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßen und der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Stadthagen entnommen werden. Der Fachbereich Bürgerdienste steht für Rückfragen unter 782-168 zur Verfügung.

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