REGION (ew). Der Beginn der Rasen- bzw. Pflegesaison für die belegten Rasengräber nimmt die Stadt zum Anlass , alle Nutzungsberechtigten der Rasengräber auf den städtischen Friedhöfen Bokeloh, Idensen, Kolenfeld und Mesmerode auf die besonderen Gestaltungsvorschriften für Rasengräber hinzuweisen.
Nach den Gestaltungsvorschriften der zurzeit gültigen Friedhofssatzung ist es bei Rasengräbern unter anderem nicht zulässig, die Rasenfläche bzw. die Grabplatten als Ablageort für Grabschmuck, Blumengestecke und –vasen etc. zu nutzen. Leider halten sich nicht alle Nutzungsberechtigten an diese Vorschriften, erklärt die Stadt. Das Weg- und Aufräumen des abgelegten Grabschmuckes erschwert die Pflegearbeit und erhöht – letztlich zu Lasten der Gebührenzahler – die Kosten des Friedhofs- und Bestattungswesens. In unmittelbarer Nähe wurden zentrale Ablageplätze geschaffen, damit Angehörigen dennoch die Möglichkeit haben, Grab- und Blumenschmuck f abzulegen. Es wird daher darum gebeten, dass während der Pflegesaison (Mai bis Oktober) kein Grab- und Blumenschmuck etc. auf den Rasenflächen und den Grabplatten gelegt wird. "Bitte entfernen Sie den vorhandenen Grab- und Blumenschmuck von den Rasengräbern, damit die Pflege- und Mäharbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Haben Sie Verständnis dafür, dass der vorhandene Grabschmuck am zentralen Ablageplatz abgelegt wird", ruft die Stadt auf.