LANDKREIS NIENBURG (jan). Der Fachdienst Naturschutz des Landkreises Nienburg appelliert an Landwirte und Bürger, sich an das Naturschutzgesetz zu halten und Wegeseitenränder nicht im Frühjahr zu mähen. Die Mahd soll stattdessen möglichst spät im Jahr - Ende September bis Anfang Oktober - erfolgen, damit sich die Pflanzen - und Tierwelt im Verlauf der Vegetationsperiode weitestgehend ungestört entwickeln kann. Wegeseitenränder sind ein Refugium für Blumen und Kleinlebewesen und damit wichtig für Natur, Landwirtschaft und den Erhalt der Artenvielfalt.
Ein früherer Mähtermin ist nur aus Gründen der Verkehrssicherheit in sensiblen Bereichen, wie Schulwegen oder verkehrswichtigen Straßen, die insbesondere von Fahrradfahrern genutzt werden, möglich. Die Mahd ist dann jedoch auf die unbedingt erforderliche Breite und Länge der Streckenabschnitte zu beschränken. Der Fachdienst Naturschutz hält auch dazu an, auf Spritzmittel, Dünger und unnötiges Befahren der Wegeseitenränder, sowie auf Brachliegenlassen, abschnittweises Mähen und Mulchen zu verzichten. Mahdtermine seien so zu planen, dass beispielsweise bodenbrütende Vögel ihre Jungenaufzucht vollenden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es laut Naturschutzgesetz verboten ist, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird.
In ausgewiesenen Naturschutzgebieten oder bei Vorkommen besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten können hinsichtlich der zulässigen Maßnahmen weitergehende Bestimmungen gelten. In Zweifelsfällen kann eine Auskunft beim Landkreis unter der Nummer (0 50 21) 967-875 eingeholt werden. Foto: p
