STADTHAGEN (em). Die Arbeitsgemeinschaft der CDU in den Ortsteilen der Stadt Stadthagen, hat die CDU-Ratsfraktion und die CDU-Fraktion im Ortsrat Wendthagen-Ehlen aufgefordert, eine Klarstellung in der Frage herbeizuführen, dass Gemeindestraßen, die vor der Gebietsreform 1977 im klassischen Ausbaustandard kleiner Gemeinden mit schmaler Schwarzdecke und ohne befestigte Seitenstreifen erstellt wurden, endausgebaut sind und damit dem Bereich "Straßennachausbau" zugeordnet werden. "Die in den Ortsteilen der Stadt befindlichen Straßen wurden durch die früheren Gemeinden in aller Regel mit einer schmalen Schwarzdecke und unbefestigten Seitenstreifen ausgebaut", erklärte Gunter Feuerbach, Sprecher der Arbeitsgruppe. Da dieser Ausbau extrem kostengünstig war, wurden von den Anliegern offensichtlich keine Erschließungsbeiträge gefordert. "Erst in jüngerer Zeit und insbesondere in Neubaugebieten wurde ein anderer Ausbaustandard gewählt, nachdem vorher eine Baustraße als Erschließungsmaßnahme gebaut wurde", berichteten die Ortsvorsteher der CDU in den Ortsteilen sowie Jörg Ostermeier für die CDU-Ortsratsfraktion Wendthagen-Ehlen. Für diesen Endausbau wurden folgerichtig Erschließungsbeiträge fällig.
Wenn nunmehr bei der Stadtverwaltung für den Altstraßenbestand der früheren Gemeinden, die heute Ortsteile der Stadt Stadthagen sind, keine Abrechnungsunterlagen für Erschließungsbeiträge vorliegen, kann nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass diese Straßen nicht endausgebaut sind. "Vielmehr ist anzunehmen, dass diese Straßen für die damals Verantwortlichen mit diesem Ausbaustandard fertig gestellt waren", erklärte Ostermeier. "Da dieses heute kaum noch aufklärbar erscheint, ist ein Feststellungsbeschluss des Rates erforderlich, der diesen Sachverhalt endgültig regelt."