1. SuedLink-Korridor- Vergleich willkürlich

    "Hamelner Kreis": Antragskonferenzen in 2015 unwahrscheinlich

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    Hameln-Pyrmont/Lügde (afk). Die 21 Landkreise der "Hamelner Erklärung" haben am Freitag letzter Woche der Bundesnetzagentur die vertiefte Bewertung des SuedLink-Antrags durch die De Witt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und apl. Prof. Dr. Runge (OECOS) übermittelt. In einer Presseerklärung des Landkreises Hameln-Pyrmont heißt es, dass die dort dargestellten Kritikpunkte eine grundlegende Überarbeitung durch TenneT von Anfang an erfordern. Das kann nicht, wie TenneT hofft, bis zum Sommer abgeschlossen werden. Damit kann es auch keine Antragskonferenzen mehr in diesem Jahr geben.

    Zuerst muss TenneT klären, was konkret beantragt wird: Projekt Nr. 4 oder die Projekte Nr. 4 und 3. "Das", so Hameln-Pyrmonts Landrat und Sprecher des Aktionsbündnisses Tjark Bartels, "ist eine notwendige Voraussetzung, um das Vorhaben mit seinen Auswirkungen beurteilen zu können."

    Runge betont indes, dass "die Bündelung mit vorhandenen Hochspannungsleitungen und Autobahnen letztlich für TenneT das wichtigste Kriterium ist. Dadurch wird die Leitung unnötig direkt in besiedelte Gebiete geführt. Siedlungszentren sind jedoch vorrangig zu meiden. Der Trassenkorridor-Vergleich ist willkürlich und entspricht keiner guten fachlichen Praxis."

    Der Antrag enthält nach Aufasung der Rechtsexperten zahlreiche weitere rechtliche und fachliche Mängel: Es fehlten die Standorte der Konverter am Anfang und Ende der Leitungen. Sie enden jeweils im Nichts. Es fehlten Angaben zur Technologie, zu den Immissionen von Ozon und Stickoxiden und zur Wirkung elektrischer und magnetischer Felder. Die Methode der Planung sei mangelhaft. Kriterien würden willkürlich nach Bedarf verändert. Vorsorge-Abstände zu Siedlungen und Wohnungen, die der neuen HGÜ-Technik angemessen wären, würden nicht berücksichtigt.

    Die Bundesregierung bereitet derzeit eine erweiterte Nutzung von Erdkabeln vor. Rechtsanwalt Dr. Durinke von der Rechtsanwaltsgesellschaft fordert: "Die Möglichkeit zur weiträumigen Verkabelung muss bereits in der Bundesfachplanung berücksichtigt werden. Das hat unmittelbar Auswirkung auf die Wahl des geeigneten Trassenkorridors."

    Die Landkreise werden den Dialog mit der Bundesnetzagentur und TenneT suchen, um ihre Kritikpunkte vertieft zu erläutern.

    Mit Blick auf das kommende Verfahren ist Bartels sicher, dass "nur mit einer Planung, die transparent und nachvollziehbar ist und gleichzeitig im Wesentlichen eine Erdverkabelung vorsieht, sich Akzeptanz erzielen und am Ende der Zeitplan einhalten lässt." Landrat Friedel Heuwinkel ergänzt: "Ein wichtiges Kriterium solcher Planungen ist Objektivität. Das heißt, dass Dritte zu identischen oder zumindest vergleichbaren Ergebnissen kommen. Das Büro oecos dagegen ist in vielen Bereichen zu anderen Ergebnisse der Trassenführungen gekommen als Tennet. Unsere Zweifel an der Richtigkeit der Planungen, die das Bündnis der Landräte von Beginn an hatte, sind damit voll umfänglich bestätigt und nun auch belegt worden." Dieses Ergebnis des Bündnisses zusammen mit dem Drängen der Landräte in Richtung Bundesregierung zur Verbesserung der Möglichkeit der Erdverkabelung ließen auch für Lippe und Lügde neue Perspektiven eröffnen, sagt Heuwinkel.

    Den Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz ist unter "www.uebertragungsnetze.de", sämtliche weitere Dokumente unter "www.hamelner-Erklärung.de" zu finden.

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