RINTELN (ste). Die Stadt Rinteln ist ein "Konzern" mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 170 Millionen Euro und einem Haushaltsvolumen von 40 bis 45 Millionen Euro. Zur Führung eines solchen "Unternehmens", so Bürgermeister Thomas Priemer, braucht es ein starkes Team. Und dazu gehört auch ein städtischer Jurist und Stellvertreter des Bürgermeisters, wie es Rintelns Erster Stadtrat Jörg Schröder jetzt über 16 Jahre war und ist. Er scheidet allerdings auf eigenen Wunsch am 30.09.2015 aus dem städtischen Dienst aus und findet eine neue berufliche Heimat in einem privaten Werbeunternehmen (SW berichtete). Im Rintelner Rat ging es nun um die Fragen:
Braucht Rinteln weiterhin einen Juristen/in? Welche Qualifikationen oder sogar Prädikate sollte sie oder er mitbringen? Mit welcher Gehaltsgruppe wird der Posten ausgeschrieben und soll es wieder ein "Wahlbeamter" werden, der nach seiner Wahlperiode umfangreiche Pensionsansprüche erwirbt?
Kein Wunder, dass die Positionen der im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen da weit auseinandergingen. Während die WGS mit der Besetzung der Stelle grundsätzlich ein Problem hat und Heinrich Sasse erst einmal eine Bedarfsanalyse für einen Juristen im Rathaus erstellt haben wollte, stellte sich für Ursula Helmhold (Grüne) nicht mehr die Frage des "Ob" sondern nur die des "Wie" und "Wen". Das noch im Verwaltungsausschuss geforderte Profil des "zweifachen Prädikats-Examina" stellte sie ebenso in Frage wie Thomas Priemer. "Bei Juristen ist Befriedigend oft schon richtig gut", so Helmhold und auch Priemer wollte die Bewerberlage nicht durch zu hohe Anforderungen an das Profil reduzieren. Für A 13, da waren sich beide einige, bekomme man keine geeigneten Bewerber.
Dr. Gert Armin Neuhäuser, selbst Verwaltungsrichter, war da anderer Meinung: "Ausreichend ist bestanden und bestanden ist gut? Wir reden uns da was schön!" Wenn schon ein Jurist eingestellt werden sollte, dann doch bitte zum Eingangsamt A13 und nicht zur fünften Beförderungsstufe B2. Und auch Veit Rauch (CDU) wollte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Besetzung der Stelle als "Erster Stadtrat" (B2) so nicht zustimmen. "Warum leisten wir uns den Luxus eines Wahlbeamten, statt den Stellenplan in der Hauptsatzung zu ändern und einen Juristen unterhalb von B2 einzustellen?" Rauch forderte auch eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit zur Auslastung eines Juristen in der Stadt. Als "Luxus und Verschwendung von Steuergeldern" sah auch Joachim von Meien die Einstellung eines B2-Wahlbeamten: "Der Bund der Steuerzahler hat sich hier ebenfalls schon klar positioniert gegen solche Beamte!" Dem Drei-Stufen-Antrag von Heinrich Sasse auf Erstellung einer Bedarfsanalyse für die Einstellung eines Juristen folgte der Rat mehrheitlich nicht. Auch die Einstellung eines Juristen im Eingangsamt A 13 fand keine Zustimmung. Erst der Antrag auf Einstellung eines Juristen mit Gehaltsstufe B2 und einem Prädikatsexamen fand Zustimmung, ebenso wie die Auswahl der Bewerber durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP). Dagegen stimmten nur Thomas Priemer und Gerald Sümenicht. In einer Stellungnahme gegenüber dem SW rechtfertigte Priemer seine Ablehnung der DGP: "Das kostet viel Geld und der Sachverstand zur Auswahl eines Bewerbers/Bewerberin wären auch im Rathaus vorhanden!" Ohnehin, so Priemer, läge das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle bei ihm: "Und da sind häufig andere Kompetenzen wichtiger als ein Prädikatsexamen!"
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