NIENSTÄDT (mk). Am Montag, dem 9. März, wurde in Nienstädt ein Pkw kontrolliert, in dem fünf Asylbewerber aus Georgien unterwegs waren. Die Überprüfungen ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter anderem wegen Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz und anderer Straftaten gesucht wurde. Zudem hatte er im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz. Das von ihm seit Mai letzten Jahres betriebene Asylverfahren endete im November mit der Anordnung der Abschiebung. Im Februar wurde dann ein Asyl-Folgeantrag gestellt. Der 23-jährige Mann wurde wegen der offenen Strafverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg und Erlass eines Haftbefehls in Hauptverhandlungshaft genommen und in die JVA Sehnde verbracht. Gegen die übrigen vier Mitreisenden lagen keine aktuellen Sachverhalte vor.
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Asylbewerber inhaftiert
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