1. Hunde müssen draußen bleiben

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    SAMTGEMEINDE NENNDORF (pd). Auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Nenndorf häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot. Wie die Samtgemeinde in einer Pressemitteilung erläutert, ist es laut der derzeit gültigen Friedhofssatzung nicht gestattet, Tiere auf den Friedhof mitzubringen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blinden- oder Assistenzhunde. Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt erklärt weiter gegenüber der Presse, dass künftig die Kontrollen vor Ort verschärft werden. "Hundekot, wo auch immer, ist ärgerlich und ekelig. Auf Friedhöfen aber ist das Ganze auch noch entwürdigend", so Schmidt.

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