1. Wahl Behindertenrat

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    STADTHAGEN (em). Die Amtszeit des derzeitigen Behindertenbeirats der Stadt Stadthagen endet im April dieses Jahres. Der Behindertenbeirat ist daher neu zu wählen. Die Mitglieder des Behindertenbeirats werden durch eine Delegiertenversammlung aus den Reihen der Delegierten gewählt.

    Folgende Regularien gilt es zu beachten: Die Delegierten müssen selbst eine Behinderung haben, Angehörige von Menschen mit Behinderung und von diesen benannt, Betreuerin oder Betreuer von Menschen mit Behinderung oder in einschlägigen Arbeitsfeldern tätig und in den Beirat wählbar sein. Wählbar sind Personen, die das passive Wahlrecht im Rat der Stadt Stadthagen besitzen und kein Mandat bei der Stadt haben. Der Stadt nicht bekannte Gruppen, sowie Personen, die in keiner Gruppe organisiert sind, können mit einer Frist von zwei Wochen eine Aufnahme in die Delegiertenversammlung beantragen; über den Antrag entscheidet der Bürgermeister. Die Stadt Stadthagen lädt dann zur Delegiertenversammlung und Wahlversammlung ein und führt die Wahlen durch. Interessierte Personen können bei der Stadt Stadthagen, Fachbereich Bürgerdienste, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, bis zum 30. März eine Aufnahme in die Delegiertenversammlung beantragen.

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