Augustdorf. Eine Bademöglichkeit für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten, das wollen fast alle. Über das "Wie" ist aber noch keine Entscheidung gefallen. Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf hatte vorgeschlagen, in einer Einwohnerversammlung die Möglichkeiten der Freibadsanierung mit den Bürgern zu diskutieren.
Zunächst kommt das Thema aber noch einmal im Rat auf dem Tisch. Die Sitzung im Bürgerzentrum am Donnerstag, 26. März, startet um 19 Uhr.
Die Gemeindeverwaltung hat mögliche Wege zur Finanzierung der Freibadsanierung untersucht: Circa 2,5 Millionen Euro sind zu stemmen. Den Bericht hat der Bürgermeister dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgelegt. Demnach könnte die Gemeinde versuchen, ab dem nächsten Jahr Städtebauförderungsmittel einzuwerben. Denkbar erscheine ein Zuschuss von bis zu 0,5 Millionen Euro. Dazu muss zunächst ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet werden. Die Baumaßnahme würde sich voraussichtlich über zwei Jahre hinziehen. Eine Neueröffnung wäre dann frühestens 2018 möglich.
Die Lösung, Grundstücke vom Freibadgelände abzutrennen und als Bauland zu veräußern, fällt wohl aus Lärmschutzgründen weg. Gleiches gilt für das Gelände des ehemaligen Bauhofs an der Lindenstraße. Auch über die allgemeine Investitionspauschale sei die Freibadsanierung nicht zu finanzieren, denn dann würden an anderer Stelle im Haushalt neue Lücken entstehen.
Es bleibt die Möglichkeit, die Freibadsanierung durch eine Erhöhung von Kassenkrediten finanzieren oder die Steuern zu erhöhen. Die Bürger müssten dann beispielsweise 5 Jahre lang 460 Euro statt wie bisher 350 Euro für die Grundsteuer B abgeben. Die Verwaltung gab allerdings zu bedenken, dass jede Grundsteuererhöhung nicht nur die Attraktivität einer Kommune als Wohnort, sondern auch als Wirtschaftsstandort vermindere. Zudem könnten Steuererhöhungen auch erforderlich werden, um die Schuldentilgung zu beschleunigen.
In der Ratssitzung wird auch ein Antrag von SPD, FWG und FDP beraten. Dieser beinhaltet im Kern, die Sanierung und den Betrieb des Freibades durch die Gemeindewerke von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchen zu lassen mit dem Ziel, das Freibad als Eigenbetrieb in die Gemeindewerke zu überführen.