BÜCKEBURG (mk). Ein 39-jähriger Bückeburger, dem die Fahrerlaubnis bereits im Jahre 2006 entzogen wurde, ist am Donnerstag, dem 19. Februar, gegen 21.15 Uhr in Obernkirchen, Sülbecker Weg, mit seinem fahrerlaubnispflichtigen Zweirad kontrolliert worden. Wie schon in drei anderen zurückliegenden Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Eine weitere rechtliche Konsequenz könnte sein, dass das Fahrzeug des notorischen Fahrers ohne Führerschein eingezogen wird.
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Wiederholungstäter
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