Kreis Lippe. Im Rahmen eines für mehrere Jahre festgeschriebenen Förderprogramms stellt das Land Nordrhein-Westfalen bis 2017 jährlich 800 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Damit sollen neue Anreize sowohl für Investoren als auch für private Bauherren geschaffen werden. Wie die Wohnungsbauförderung des Kreises Lippe informiert, wurden die Förderkonditionen 2015 im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal merklich verbessert.
Neben den zinsgünstigen beziehungsweise zum Teil sogar zinslosen Darlehen setzt das Land im Bereich des Mietwohnungsbaus zum Beispiel gezielte Investitionsanreize durch Tilgungsnachlässe.
Dies gilt unter anderem für die energetische Sanierung, die Aufbereitung von "Brachflächen" oder Abrissmaßnahmen zugunsten des geförderten Wohnungsbaus oder für bestimmte Ausstattungsmerkmale wie unter anderem Passivhausstandard oder Aufzüge. Im Bereich der Eigentumsförderung können der Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims seit 2015 jetzt wieder regulär in sechs Städten und Gemeinden (Augustdorf, Bad Salzuflen, Detmold, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen) gefördert werden; der Erwerb gebrauchter Eigenheime kann weiterhin im gesamten Kreis Lippe gefördert werden. Inhaltlich wurden unter anderem mit der Erhöhung des Kinderbonus auf 10.000 Euro (Beim Erwerb von Gebrauchtimmobilien bis zu 8000 Euro) die Konditionen als solche noch einmal attraktiver gestaltet.
So soll jungen Familien die Möglichkeit gegeben werden, die Mehrbelastungen infolge der erhöhten Grunderwerbssteuer abzufedern.
Eine weitere deutliche Erleichterung sehen die neuen Bestimmungen beim Hauskauf vor. Während bei älteren, energetisch noch nicht der Wärmeschutzverordnung von 1995 entsprechenden Gebäuden bislang die Durchführung von mindestens drei Maßnahmen zur energetischen Modernisierung gefordert wurde, ist jetzt der Nachweis über die Ausführung der im Energieausweis empfohlenen kostengünstigen, energetischen Modernisierungen innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Förderzusage nachzuweisen.
Die Ausführung muss allerdings weiterhin durch Fachbetriebe erfolgen. Alternativ reicht hierzu auch der Nachweis, dass der Energiebedarf maximal 150 kWh/m² beträgt. Nach wie vor aktuell sind die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen im Wohnungsbestand.
Dies umfasst Umbauten zum Abbau von Barrieren ebenso wie die denkmalgerechte Erneuerung und energetische Maßnahmen. Was viele nicht wissen: Die Förderung von Maßnahmen im Bestand ist größtenteils einkommensunabhängig. Die Existenzgrundlage darf natürlich unabhängig von der Art der Förderung nicht gefährdet sein.
Über die genannten und weitere Fördermöglichkeiten informiert die Wohnungsbauförderung des Kreises Lippe gerne unter den Rufnummern (05231) 62-657 und 62-6180. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter "www.nrwbank.de", "www.mbwsv.nrw.de" und "www.kreis-lippe.de/Dienstleistungen/Bauen/Wohnungsbauförderung".