WUNSTORF (ew). Der Rat der Stadt Wunstorf hat in seiner Sitzung am 18. Februar die Fortschreibung des Mietspiegels für die Stadt Wunstorf beschlossen. Es handelt sich dabei um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des Paragraphen 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Datenerhebung erfolgte unter Leitung der Region Hannover für die Regionsgemeinden und die Landeshauptstadt Hannover.
Der Mietspiegel 2015 tritt am 1. März in Kraft.
Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt. Er gibt Auskunft über die in der Stadt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit, die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete". Er gilt grundsätzlich für alle vermieteten Wohnungen im Stadtgebiet. Keine Anwendung findet er zum Beispiel bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und bei öffentlich geförderten Wohnungen, die einer Preisbindung unterliegen.
Der aktuelle Mietspiegel ist ab sofort auf der Internetseite der Stadt Wunstorf unter www.wunstorf.de (Rubrik "Bauen und Wohnen") einsehbar. Die neuen Mietspiegelbroschüren werden zurzeit gedruckt.
Sie werden der Stadt Wunstorf in der ersten Märzhälfte von der Region Hannover zur Verfügung gestellt und sind danach im Bürgerbüro und in der Bauverwaltung, Stiftsstraße 8, Zimmer E 211, kostenlos erhältlich.
Weitere Auskünfte und Informationen erteilt die Stadtverwaltung Wunstorf, Ansprechpartner ist Andreas Mertsch unter der Telefonnummer 05031/
101-397.