1. Schimmel muss nicht sein!

    Energieberatung der Verbraucherzentrale zu Ursachen, Vorbeugung und Sanierung

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    Detmold. Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden. Zudem kommt es zwischen Mietern und Vermietern oft zu einem handfesten Streit, wer den Schaden verursacht hat.

    Schimmelstellen sind meist an kalten Stellen zu finden, also meist in Zimmerecken oder an den Wänden hinter Schränken. Besonders gefährdet sind laut der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW aus diesem Grund schlecht gedämmte Gebäude oder unzureichend beheizte Zimmer. Aber auch in Räumen wie Bad, Küche und Schlafzimmer, in denen viel Feuchtigkeit entsteht, kann sich schnell Schimmel entwickeln.

    Die Verbraucherzentrale gibt wichtige Tipps zum Schutz vor Schimmelpilz:

    • Alle Räume moderat heizen: Beim Heizen lautet die Empfehlung für Wohnräume, dass die Raumtemperatur bei 19 bis 21 Grad Celsius liegen sollte. Auch wenig genutzte Räume sollten nicht völlig unbeheizt bleiben. Hier sind übrigens gut gedämmte Häuser klar im Vorteil, da die Dämmung ein Auskühlen der Wände effektiv verhindert.

    • Jeden Raum regelmäßig kurz durchlüften: Drei bis viermal täglich Stoßlüften oder auf Durchzug stellen ist ideal, bei niedrigen Außentemperaturen maximal fünf Minuten lang. Eine Kipplüftung reicht dazu nicht aus und vergeudet zu viel Energie, wenn die Fenster zu lange geöffnet bleiben.

    • Fenster auf bei großer Feuchte: Nach dem Kochen, Baden oder Duschen sofort das Fenster weit öffnen, um kalte, aber trockene Außenluft herein zu lassen. Wenn über Nacht frische Luft notwendig ist, das Schlafzimmerfenster nur leicht kippen – dann aber tagsüber wieder schließen und das Zimmer beheizen.

    • Ecken frei halten: Besonders bei schlecht gedämmten Gebäuden kühle Wände und Ecken nicht mit Möbeln verstellen. Warme Heizungsluft soll zirkulieren können, um die Bildung von Kondensfeuchtigkeit an den Oberflächen zu verhindern.

    • Im Zweifel messen: Ein einfaches Thermo-Hygrometer gibt es im Baumarkt. Als Faustregel gilt, dass die Grenze von 60 Prozent nur kurzzeitig überschritten werden sollte, in einem ungedämmten Altbau sollte besser die 50 Prozent-Marke nicht erreicht werden.

    Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist?

    Nur wenn zuvor die Feuchteursache erkannt und beseitigt wurde, kann eine Schimmelpilzsanierung erfolgreich und nachhaltig sein. Die Verbraucherzentrale rät:

    • Hausmittel statt Chemiekeule: Befallene Flächen bis zu einem halben Quadratmeter Größe können mit Spiritus behandelt werden. Ethanol oder Isopropanol ist in Apotheken und in Drogerien erhältlich. In einer Konzentration von 70 Prozent und abgefüllt in eine Sprühflasche tötet er die Pilzsporen innerhalb weniger Minuten ab. Wichtig: Die Fläche nach zirka 3 Minuten mit einem Tuch abreiben, gut lüften – und vorab testen, ob es durch den Alkohol zu Verfärbungen kommt.

    • Große Flächen den Experten überlassen: Ist die Schimmelfläche im Durchmesser größer als 50 Zentimeter, sollten besser Fachleute ran. Unter Umständen muss der Putz komplett entfernt oder einzelne Bauteile wie Gipskartonplatten ausgewechselt werden. Erste Wahl sollten dabei Unternehmen sein, die eine Qualifizierung zur Schimmelpilzsanierung nachweisen können.

    • Ursachen klären und beseitigen: Ob unzureichendes Heizen und Lüften, Feuchteschäden oder Baumängel die Sporen gedeihen lassen, muss von Fachleuten geklärt werden. Nur eine fachgerechte Sanierung mit anschließender Messung kann sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt wurden. Außerdem ist gerade beim Mietverhältnis die Ursachenklärung für die Übernahme der Sanierungskosten entscheidend.

    Ausführliche Informationen und weitere Ratschläge zu Schimmelvermeidung und -beseitigung erhalten Sie auf der Energiemesse des Kreises Lippe in der Lipperlandhalle Lemgo am Stand der Verbraucherzentrale NRW am 28. Februar und 1. März 2015 von 11 bis 18 Uhr.

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