1. Streit beim Pkw-Verkauf

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    HEESSEN (mk). Am Sonnabend, dem 14. Februar, wurde die Polizei um Hilfe gebeten. Es ging um den privaten Verkauf eines Fahrzeugs. Kaufwilliger und Verkäufer hatten zuvor fernmündlichen Kontakt. Der Verkäufer teilte dem Kaufwilligen später mit, dass das Fahrzeug bereits verkauft sei. Damit war der Kaufwillige nicht einverstanden und wollte das Fahrzeug eigenmächtig vom Abstellort abholen. Da der Verkäufer selbst nicht vor Ort war, wurde um Hilfe durch die Polizei gebeten. Dem Kaufwilligen wurde das Verladen des Pkw untersagt und ein Platzverweis für den Abstellort ausgesprochen. Beide Parteien erhielten den Hinweis auf den zivilen Rechtsweg.

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