BÜCKEBURG (mk). Gehwege und Grünflächen sind durch Hundekot stark verschmutzt. Aus diesem Anlass weist die Stadt Bückeburg darauf hin, dass Tierhalter verpflichtet sind, Verunreinigungen durch ihr Tier auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder in Anlagen zu verhindern. Bei der Verunreinigung mit Kot ist der Halter oder die mit der Führung und Beaufsichtigung beauftragte Person im gesamten Stadtgebiet unverzüglich zum Säubern verpflichtet. An einigen Stellen stehen hierfür Spender mit Hundetüten zur Verfügung. Diese Tüten sind ebenfalls im Supermarkt oder Tierfachhandel erhältlich.
Die Stadt Bückeburg appelliert an alle Hundehalter, ihrer Verpflichtung zur Säuberung im Interesse einer sauberen Stadt und aus Rücksicht auf die Anwohner nachzukommen. Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht entfernt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.