1. Zuschüsse beantragen

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    WUNSTORF (mk). Auch in diesem Jahr wurden im Haushaltsplan 2015 allen Ortsräten der Stadt Wunstorf Sonderhaushaltsmittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt: für kulturelle Veranstaltungen, Schützen- und Volksfeste, Altenveranstaltungen, Weihnachtsfeiern und Ähnlichem, für die Einrichtung oder Renovierung von Jugendräumen, die Arbeit von Selbsthilfegruppen, für Sport-, Tier und Kleingärtner-Vereine sowie für Feuerwehren und anderen Organisationen. Zur Vergabe der Zuschüsse durch die Ortsräte werden alle Vereine und Verbände der Stadt Wunstorf gebeten, soweit noch nicht geschehen, ihre Zuschussanträge unter Angabe der genauen Anschrift, des Verwendungszweckes und der Bankverbindung für das Haushaltsjahr 2015 spätestens bis zum 31. Mai bei der Stadt Wunstorf - Rats- und Bürgermeisterbüro - Südstraße 1, einzureichen.

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