STEINHUDE (gi). Am Freitag, 6. Februar gegen 19.30 Uhr befuhr ein 58-jähriger Steinhuder mit seinem Pkw trotz körperlicher Mängel öffentlichen Straßenverkehrsraum. In der Straße Im Sandbrinke geriet er, bedingt durch eine bekannte Sehschwäche, in den Gegenverkehr. Nur durch Ausweichen des entgegenkommenden Fahrzeuges konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs wurde als erfüllt angesehen und der Führerschein des Steinhuders beschlagnahmt.
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Trotz Sehschwäche mit dem Pkw gefahren
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