1. Prüfung für Grabsteine

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    SAMTGEMEINDE NENNDORF (pd). Nach den Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe und Krematorien sind die Kommunen angehalten, einmal im Jahr die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die diesjährige Überprüfung erfolgt in der 15. Kalenderwoche nach folgendem Zeitplan: Mittwoch, 8. April 2015 von 7.30 bis 7.50 Uhr auf dem Friedhof Horsten. Von 8 bis 8.40 Uhr auf dem Friedhof Ohndorf. Von 8.50 bis 9.50 Uhr auf dem Friedhof Hohnhorst. Von 10 bis 10.40 Uhr auf dem Friedhof Rehren A/R. Von 10.50 bis 12.15 Uhr auf dem Friedhof Haste. Von 12.25 bis 13 Uhr auf dem Friedhof Kreuzriehe. Von 13.30 bis 14.15 Uhr auf dem Friedhof Waltringhausen. Am Donnerstag, 9. April, werden in der Zeit von 7.30 bis 14.30 Uhr die Grabsteine auf dem Friedhof Bad Nenndorf überprüft. Die Nutzungsberechtigten von Gräbern mit losen Steinen oder sonstigen Mängeln werden nach Durchführung der Überprüfung angeschrieben und aufgefordert, den Mangel zu beheben.

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