SACHSENHAGEN (mk). Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2016 vollendet haben (Geburtsjahrgang 1.10.2009 bis 30.09.2010). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst nach diesem Stichtag sechs Jahre alt werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder). Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde – bei Kindern nichtdeutscher Herkunfts-sprache der Pass – unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen.
Anmeldetermine in der Gerda-Philippsohn-Grundschule Sachsenhagen sind: Ab Montag, dem 16. Februar, bis Freitag, den 27. Februar, zu den Bürozeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 10 sowie Dienstag und Donnerstag von 10.30 bis 13 Uhr.