1. Einsicht in Unterlagen

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    Blomberg. Die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe beabsichtigt die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Herrentrup für die Trinkwassergewinnungsanlage Brunnen Höntrup. In Anwendung der gesetzlichen Forderungen an das Festsetzungsverfahren sind der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung mit den dazugehörigen Anlagen, sowie das eingereichte Wasserschutzgebietsgutachten im Anhörungsverfahren öffentlich ausgelegt worden und können noch bis zum 12. Februar bei der Stadt Blomberg eingesehen werden.

    Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis zum 26. Februar entsprechend der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Blomberg zu erheben.

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