Anmeldungen zu weiterführenden Schulen
Lemgo. Obwohl das neue Jahr gerade erst begonnen hat, müssen bereits im Februar die Weichen für den Schulbesuch der weiterführenden Schule ab Sommer 2015 gestellt werden. Die verpflichtende Anmeldung steht an. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde sowie das Halbjahreszeugnis Februar 2015 mit der dazugehörigen Schulformempfehlung – jeweils im Original und als Kopie – vorzulegen. Die Schulverwaltung weist darauf hin, dass außerdem der Original-Anmeldeschein, den die zuständige Grundschule ausgibt, vorgelegt werden müsse.
Aufnahmebestätigungen der einzelnen Schulen können gemäß gesetzlicher Regelung erst nach dem 15. März 2015 erteilt werden.
Für eventuelle Rückfragen steht Andreas Gröne vom Geschäftsbereich Jugend und Schule der Lemgoer Stadtverwaltung unter (05261) 213-467 zur Verfügung.