LANDKREIS NIENBURG (jan). Autofahrer, die in den Landkreis Nienburg ziehen, können ab sofort ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen aus anderen Landkreisen oder Bundesländern mitnehmen. Dafür muss das Fahrzeug jedoch zugelassen sein und es darf keinen Halterwechsel geben. Der Fahrzeughalter kann bei der Umschreibung im Straßenverkehrsamt Nienburg sein bisheriges Schild behalten. Er bekommt dann einen neuen Fahrzeugschein mit aktueller Anschrift.
Neu ab diesem Jahr ist auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug per Internet online abzumelden. Voraussetzung sind neu codierte Fahrzeugscheine und Landkreis-Plaketten für die Kennzeichen, die seit dem 5. Januar vom Straßenverkehrsamt ausgegeben werden. Ein darauf angebrachter Sicherheitscode muss vor der Abmeldung frei gerubbelt werden. Das gilt auch für den Fahrzeugschein, wo auf der Rückseite ein grünes Feld frei gelegt werden muss. Auf der Internet-Seite des Landkreises www.landkreis-nienburg.de kann die Zahlenfolge dann eingegeben und so der Zulassungsstelle übermittelt werden. Dafür ist allerdings der neue elektronisch lesbare Personalausweis für den Fahrzeughalter erforderlich. Diese Neuregelung spart dem Halter für die Außerbetriebsetzung seines Fahrzeuges den Gang zum Straßenverkehrsamt.