STADTHAGEN (em). Anlässlich des bevorstehenden Winterwetters weist die Stadt Stadthagen darauf hin, dass der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen in Stadthagen gemäß der Straßenreinigungssatzung den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen ist. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, durchgeführt sein. Die Reinigung ist bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen. Gossen, Straßenabläufe und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Vorsätzliches oder fahrlässiges Zuwiderhandeln gegen die Satzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Des Weiteren wird auf mögliche privatrechtliche Schadensersatzansprüche hingewiesen. Der genaue Inhalt der Satzung kann über die Homepage der Stadt Stadthagen eingesehen werden.
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Winterdienst: Das ist zu erledigen
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