Augustdorf. Mehreinnahmen in Höhe von 12.600 Euro pro Jahr erwartet der Augustdorfer Kämmerer durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist.
Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung 2014 einstimmig der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Augustdorf (Vergnügungssteuersatzung) zugestimmt. Zukünftig beträgt die Steuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und Gastwirtschaften 18 Prozent des Einspielergebnisses. Bislang waren das 15 Prozent.
Weitergehende Informationen sind der Beschlussvorlage und der Niederschrift der Sitzung zu entnehmen. Diese finden sich unter "www.augustdorf.de".