1. Fassadenprogramm "Historischer Stadtkern"

    Zuschüsse aus Städtebauförderung – Anträge können im Bauamt gestellt werden

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    Lemgo. Der historische Stadtkern, Aushängeschild der Alten Hansestadt, soll mit dem Fassadenprogragramm "Historischer Stadtkern" gestützt und attraktiver gestaltet werden.

    Der Gesamteindruck von Fassaden und unbebauten Bereichen soll verbessert und die Entsiegelung des Stadtkerns zugunsten von Grünflächen vorangetrieben werden.

    Hausbesitzer, die eine Fassadenverbesserung, eine Sanierung der Außenwände und/oder Dachflächen oder eine Maßnahme zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen in Angriff nehmen wollen, und die die Kosten der Maßnahme nicht aus Einnahmen aus dem Objekt – wie zum Beispiel Mieten oder Pachten – erwirtschaften können, können hierfür einen Antrag an die Abteilung Stadtplanung im Bauamt der Stadt Lemgo stellen.

    Dem Antrag sollte eine Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und eine Kostenschätzung eines Fachbetriebes und gegebenenfalls Pläne beigefügt werden. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Reine Instandhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel ein Pflegeanstrich zur Werterhaltung eines Gebäudes) und Maßnahmen, mit denen keine gestalterische Verbesserung erzielt wird (zum Beispiel der Einbau von Kunststofffenstern), werden nicht gefördert. Bewilligungen können nur solange erteilt werden, wie die Mittel im Haushaltsplan dafür ausreichen.

    Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist zudem die Lage der umzugestaltenden Fläche. Die Fläche/das Gebäude muss sich im Sanierungsgebiet "Historischer Stadtkern Lemgo und Erweiterungsbereich" befinden. Bei Gebäuden, die im Zentrum innerhalb der Wallanlagen liegen, muss es sich dabei nicht einmal um ein Baudenkmal handeln. Im Erweiterungsbereich, der bis Schloss Brake reicht, ist dagegen die Denkmaleigenschaft des Gebäudes zwingend erforderlich.

    Die Abgrenzungsbereiche und die Zuschussrichtlinien für eine Förderung sind auf der Internetseite der Stadt Lemgo "www.lemgo.de", unter Bauen & Umwelt, Denkmalpflege/-schutz, Förderung Denkmäler einsehbar und abrufbar. Ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Mitarbeitern im Bauamt ist in jedem Fall erforderlich.

    Zu beachten sind die besonderen Öffnungszeiten des Bauamtes: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr, dazu donnerstags von 14 bis 17 Uhr, ansonsten nur nach vorheriger Vereinbarung.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an