1. Veränderungen zu Jahresbeginn

    Neue Bezirksschornsteinfeger in drei Kehrbezirken

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    Kreis Lippe. Mit Jahresbeginn 2015 werden drei lippische Kehrbezirke mit neuen Schornsteinfegern besetzt. In Detmold übergibt der bisherige Kehrbezirksinhaber Uwe Ritter den Kehrbezirk Detmold I an seinen Nachfolger Ingo Mehrmann, in Barntrup überträgt der bisherige Kehrbezirksinhaber Bernd Brenker seine Aufgaben an Dirk Meinberg und in Blomberg gibt Jörg Kiffer den Kehrbezirk Blomberg I an Henning Riechmann ab. Der Wechsel basiert auf Grundlage der Reform des Schornsteinfegerrechts und auf dem vollständigen Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes. Die Bestellungen sind bis zum 31.Dezember 2021 befristet.

    Für die laut Feuerstättenbescheid vorgeschriebenen Arbeiten sind seit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 1. Januar 2013 die Hauseigentümer verantwortlich. Das zuvor bestehende Kehrmonopol wurde mit der Gesetzesreform weitestgehend abgeschafft. Die Hauseigentümer können nun frei wählen, welchen qualifizierten Betrieb sie mit der Durchführung der sogenannten freien Tätigkeiten (das sind die Tätigkeiten, die im Feuerstättenbescheid tabellarisch aufgeführt sind) beauftragen möchten. Letztlich muss der Eigentümer dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach Durchführung der Arbeiten auf einem Formblatt die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bestätigen. Erst wenn das Formblatt bei dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingegangen ist, gilt die Arbeit als nachgewiesen. Dies alles entfällt, wenn der Eigentümer die Arbeiten bei dem zuständigen Betrieb belässt.

    Die sogenannten "hoheitlichen Aufgaben" dürfen aber weiterhin nur die bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausführen. Dazu zählen unter anderem die Führung des Kehrbuches, die Kontrolle der Eigentümerpflichten, die Durchführung der Feuerstättenschau (zwei Mal in sieben Jahren) mit dem Ausstellen des Feuerstättenbescheides, das Ausstellen von Bescheinigungen zu Bauabnahmen und das Durchführen von anlassbezogenen Überprüfungen, sowie Prüfungen und Begutachtungen an Feuerungsanlagen. Bürger, die wissen möchten, welcher bevollmächtigte Schornsteinfeger für ihren Wohnsitz beziehungsweise die Straße, an der sie wohnen, zuständig ist und wie sie ihn erreichen können, finden diese Information im Internet auf der Seite der Schornsteinfegerinnung Ostwestfalen-Lippe unter "www.schornsteinfeger-owl.de".

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