Der erfahrene Mediziner übt heftige Kritik an der – so wörtlich – "beharrlichen Ignoranz" von Politikern und Investoren mit deren Behauptungen, von überdimensionierten Windkraftanlagen gehe keine gesundheitliche Gefährdung aus. Selbst das niedersächsische Umweltministerium verschweige "seit langem international bekannte und anerkannte Studien ..., dass Infraschall sehr wohl gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Menschen haben kann".
Der derzeit vorliegende Entwurf eines niedersächsischen Windenergie-Erlasses zeichne sich durch "Schwächen, Halbwahrheiten sowie das Weglassen unbequemer Tatsachen aus". Würden Windkraftanlagen zu "privilegierten Bauwerken" erklärt, seien Ausnahmeregelungen möglich, die besorgte Bürger erschüttern müssten. Krannich beklagt zugleich, dass Windkraft-Genehmigungsverfahren auf veralteten immissionsrechtlichen Grundlagen erfolgen, und sieht darin einen "gravierenden Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht ... auf Gesundheitsschutz". Dies habe die Bürgerinitiative bereits dem Ministerpräsidenten und den beteiligten Ministerien mitgeteilt.
In Amerika gelte eine Abstandsregelung von 2500 Metern, in England von 3000 Metern. Davon seien die deutschen Annahmen weit entfernt.
Die Gruppe "Ärzte für Immissionsschutz" bezeichne dies bereits als "unkalkulierbares Gesundheitsrisiko für die betroffene Bevölkerung".
Der "Hülseder Gegenwind" hat verantwortlichen Politikern auf Lokal- und Landesebene das Ergebnis einer Studie des saarländischen Staatsrechtlers Michael Elicker mitgeteilt wonach bei erwiesenen Gesundheitsschädigungen "die persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern" eintrete. Krannich erinnert ferner an spezielle Hülseder Besonderheiten, die Windkraftanlagen im hiesigen Raum verbieten würden. Dazu gehöre der hohe biologische Wert mit einer Vielfalt streng geschützter Arten sowie die südöstliche Lage des Ortes in Hauptwindrichtung mit Schattenwurf und "optischer Bedrängung".
Abschließend fordert die Bürgerinitiative die Einhaltung des Koalitionsvertrags der gegenwärtigen Landesregierung ein. Darin habe sie sich verpflichtet, die "Belange des Allgemeinwohls bei Nutzungs- und Eigentumsinteressen stärker zu berücksichtigen" sowie eine "Neuordnung der Bürgerbeteiligung bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen im Umweltrecht" anzustreben. Foto: al