1. Eindeutige Kennzeichnung erforderlich

    Auch bei "loser Ware" müssen Allergene künftig deutlich ausgewiesen sein

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    Kreis Lippe. Ab sofort müssen die Verbraucher umfassender über Allergene in Speisen und Lebensmitteln informiert werden. Die Neuregelungen betreffen vor allem die Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. 200 lippische Gastronomen und Hoteliers informierten sich auf einer Gemeinschaftsveranstaltung des Dehoga Lippe (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) zum Thema "Allergenkennzeichnung im Gastgewerbe". "Wir haben mit dieser Veranstaltung den Betroffenen praktische Tipps für die Umsetzung gegeben", so Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe. Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die am heutigen Samstag, 13. Dezember inkraft tritt, soll die Verbraucher europaweit einheitlich und umfassender über Lebensmittel informieren. Die LMIV schreibt vor, wie Lebensmittel zukünftig gekennzeichnet und deklariert werden müssen.

    "Wie die lose Ware zu kennzeichnen ist, regeln nationale Vorschriften. Die Allergene müssen ohne Suche, klar und deutlich erkennbar sein. Die Information muss also gut sichtbar, deutlich und gut lesbar sein. Sie kann auf einem Schild auf oder neben dem Lebensmittel, auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen stehen", so Annette Neuhaus, Fachgebiet Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung, Kreis Lippe.

    Zulässig sind außerdem beispielsweise auch die in der Praxis bereits erprobte, sogennante Kladden-Lösung, elektronische Waagen-Systeme und computerbasierte Informationsmedien. Auch die mündliche Information ist zugelassen. Basis muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein. Diese ist auf Nachfrage sowohl der zuständigen Überwachungsbehörde als auch den Verbrauchern vorzulegen. Anhand von Praxisbeispielen, wie zum Beispiel die Gestaltung von Speise- und Getränkekarten, zeigte Valentin Steckel, Lebensmittelkontrolleur im Kreis Lippe, auf, was die Lebensmittelüberwachung von "ihren" gastgewerblichen Betrieben erwartet. "Jeder Betrieb sollte seine Mitarbeiter in Küche und Service ausführlich über Allergien und Unverträglichkeiten informieren", so Steckel.

    Weitere Informationen zum Thema findet man auf den Internetseiten der IHK, des Dehoga Lippe und des Kreises Lippe.

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