1. Anpassung an eine neue Friedhofskultur

    Drei neue Arten von Ruhestätten

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    Die zweite Neuerung ist die Möglichkeit, jetzt auch eine Grabstelle für zwei Urnen nutzen zu können. Früher gab es Urnen-Einzelgräber oder Urnen-Wahlgräber für bis zu vier Belegungen. Im Bereich der Rasengräber können jetzt Stellen mit zwei Plätzen vergeben werden.

    Hier ist der Pflegeaufwand besonders gering. Es gibt keine aufrechten Grabsteine. Der Liegeplatz ist lediglich durch eine ebenerdige Bodenplatte gekennzeichnet. Der Bauhof der Samtgemeinde mäht über diese Flächen hinweg. Für die Angehörigen entfällt eine aufwendige Pflege übers Jahr. Ihnen steht aber ein zentraler Platz für die Ablage von Grabschmuck geboten. Denn das Ablegen von Blumen oder Gestecken ist auf den Rasengräbern per Satzung verboten. Foto: pd

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an