LANDKREIS NIENBURG (jan). Angesichts der aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien hat der Landkreis Nienburg für bestimmte Risikobereiche eine Aufstallpflicht für Geflügel als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest angeordnet.
Die Aufstallpflicht gilt in Rehburg sowie in Winzlar und Brokeloh. Hier müssen alle Personen, auch Hobbyzüchter, die Geflügel draußen halten, ihre Tiere aufstallen oder unter einer Vorrichtung halten, die überdacht ist und eine Seitenbegrenzung hat, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.
Insbesondere der Nachweis des Erregers H5N8 bei einem Wildvogel hat dazu geführt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in seiner aktuellen Risikobewertung vom 25. November das Risiko der Einschleppung des Virus in die Hausgeflügelpopulation über Wildvögel als hoch einstuft. Das FLI empfiehlt daher, die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen. Dies entspricht auch einer Empfehlung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers.Darüber hinaus fordert das Veterinäramt alle Geflügelhalter im Landkreis auf, die erforderlichen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass Geflügelställe generell nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden und Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein dürfen.Wer bisher seine Geflügelbestände noch nicht beim Kreis angemeldet hat, wird gebeten, dieses umgehend nachzuholen.
Der Text der Allgemeinverfügung einschließlich Begründung und Kartierung des betroffenen Gebietes sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-nienburg.de eingestellt.