Detmold. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in der Familie erlebt haben und bis heute unter den Folgen leiden, können seit Mai 2013 Unterstützung durch das "Ergänzende Hilfesystem" beantragen. Die Bunderegierung und einige Bundesländer haben dazu den "Fonds sexueller Missbrauch" eingerichtet. Mit dem Geld, das dort liegt, können Therapien, Sachleistungen und Hilfsmittel bezahlt werden, die Belastungen verringern und die Lebenslage von Betroffenen verbessern sollen.
Das Besondere am "Ergänzenden Hilfesystem" ist, dass es genau solche Unterstützungsangebote fördert, die von anderen Leistungsträgern (zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen) nicht oder nicht mehr bezahlt werden. Voraussetzung für Hilfemaßnahmen ist immer, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch vorhanden Folgen zu erkennen ist. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht. Antragsberechtigt sind Betroffene, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren und die Tat auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen wurde. Genaue Informationen gibt es auf "www.fonds-missbrauch.de". Frauen, die Unterstützung durch den Fonds beantragen möchten, können sich in der Frauenberatungsstelle "Alraune", Wall 5, kostenlos beraten lassen.
Die Beraterinnen haben professionelle Erfahrung in der Arbeit mit von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und sind speziell zum "Ergänzenden Hilfesystem" geschult worden.
Sie erreichen die Frauenberatungsstelle unter der Rufnummer (05231) 20177 und online auf "www.alraune-frauenberatung.de".