1. Fahren ohne Führerschein

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    OBERNKIRCHEN (mk). Am Sonnabend, dem 29. November gegen 10.07 Uhr, befuhr ein 50-Jähriger mit seinem Kleinkraftroller die Straßen Kalte Weide und Sülbecker Weg. Beim Folgen mit dem Streifenwagen stellen die Polizeibeamten fest, dass der Kleinkraftroller eine Geschwindigkeit von über 40 Stundenkilometer erreichte. Der Fahrzeugführer wurde angehalten. Aus der Betriebserlaubnis des Kleinkraftrollers ging hervor, dass dieser bauartbedingt nur für Geschwindigkeiten bis 25 Stundenkilometer zugelassen war. Der Fahrzeugführer war jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, die zum Führen eines Kleinkraftrollers mit Geschwindigkeiten über 25 erforderlich ist. Die Weiterfahrt mit dem Roller wurde untersagt. Der Fahrzeugführer wurde angewiesen, den Roller ordnungsgemäß drosseln zu lassen. Ein Verfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

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