1. Ablesung der Wasserzähler

    Bürger werden gebeten die Zähler zugänglich zu halten

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    Barntrup (red). Bis zum kommenden Samstag, 6. Dezember, werden die Wasserzähler im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der Stadt Barntrup abgelesen. Der Zählerstand ist die Grundlage für die Berechnung des Abrechnungsbetrages des Wassergeldes und der Kanalgebühren sowie für die entsprechenden Abschläge des nächsten Jahres. Die Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte erhalten zu Beginn des nächsten Jahres einen entsprechenden Gebührenbescheid. Die Eigentümer oder Bewohner werden um Verständnis gebeten, dass der Besuch der Ableser, die sich ausweisen können, zwischen 8 und 19 Uhr und samstags zwischen 9 und 16 Uhr erfolgen kann. Zur reibungslosen Abwicklung der Ablesung müssen die Wasserhauptzähler und auch eventuell zur Gebührenabrechnung dienende Nebenzähler (nicht die Zwischenuhren für die Abrechnung mit den Mietern) zugänglich, das heißt, nicht zugestellt oder verbaut sein.

    Sollte in Einzelfällen trotz mehrmaliger Versuche niemand anzutreffen sein, wird im Briefkasten ein Hinweiszettel hinterlassen mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und dem Wasserwerk der Stadt Barntrup bei Herrn Heuer (05263) 409-171 oder Herrn Schmidtpeter (05263) 409-172 mitzuteilen.

    Die Zählerstände können auch als E-Mail an "F.Heuer@Barntrup.de" oder "M.Haase@Barntrup.de" gesandt werden. Sollten dem Wasserwerk bis zum Montag, 8. Dezember 2014, keine Zählerstände für die Abrechnung vorliegen, so werden diese vom Wasserwerk der Stadt Barntrup geschätzt.

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