Kreis Lippe/Detmold.. Auf Grundlage der Reform des Schornsteinfegerrechts werden seit 2009 die Kehrbezirke befristet auf sieben Jahre vergeben. Nach dem vollständigen Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 1. Januar 2013 und einer Übergangszeit für die "Altinhaber" bis zum 31. Dezember 2014 werden daher aktuell 146 von den insgesamt 196 Kehrbezirken im Regierungsbezirk Detmold zum 1. Januar 2015 neu besetzt.
Bei einer Feierstunde im großen Sitzungssaal der Bezirksregierung überreichten Regierungsvizepräsident Gernot Berghahn und Regierungsrat Martin Hempel im Beisein von Vertretern der Schornsteinfeger-Innung und des Gesellenausschusses die Bestellungsurkunden an die neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin. Fünf der bisherigen Bezirksinhaber scheiden aktuell aus dem Dienst aus und gehen in den Ruhestand. Dazu zählen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Bernd Brenker (Kehrbezirk Barntrup), Reinhard Schlüter (Kehrbezirk Espelkamp I), Helmut Jakoby (Kehrbezirk Schloß Holte-Stukenbrock II), Günter Sykosch (Kehrbezirk Schloß Holte-Stukenbrock I) und Manfred Suermann (Kehrbezirk Paderborn X).
Das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren lief in NRW erstmals als Pool und über ein Online-Portal. Die Bezirksregierung Detmold hat das neue Verfahren, das von allen fünf NRW-Bezirksregierungen genutzt wird, federführend mit IT NRW als Pilotprojekt erstellt. "Das neue Online-Verfahren hat sich gut bewährt. Es hat dazu beigetragen, dass das Verfahren professioneller und für alle Beteiligten transparenter wird", so Martin Hempel, der als Dezernent für Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig ist. Nachdem die Bezirksregierung die eingegangenen Bewerbungsunterlagen geprüft und ausgewertet hatte, konnten sich 145 Bewerber und eine Bewerberin qualifizieren. Im Ergebnis konnten damit 133 der bisher bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in ihrem Kehrbezirk wiederbestellt werden. Zwei Kehrbezirksinhaber wechselten den Bezirk und elf Schornsteinfegermeister freuten sich über ihre erstmalige Bestellung. Mit den Neubestellungen zum 1. Januar 2015 ist nach dem Wegfall des Monopols ab sofort nunmehr auch die letzte lebenslange Bestellung entfallen, da jeder Bezirksinhaber sich nach sieben Jahren neu bewerben muss. Um im Bewerbungsverfahren bestehen zu können und einen Kehrbezirk wieder zu erhalten, ist eine ständige Weiterbildung notwendig, die letztlich auch dem Kunden zu Gute kommt.
