1. Kosten für Monatskarten begrenzen

    SPD-Antrag mehrheitlich im Schulausschuss angenommen / Landkreis erstattet die Kosten

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    LANDKREIS (mk). Im Rahmen der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Schaumburg haben nur Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Klasse 10 einen Anspruch auf eine kostenlose Beförderung. Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die also die Oberstufe der Gymnasien und der IGS Schaumburg besuchen, sowie Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Da die Monatskarten in Schaumburg in der teuersten Preisstufe 6 zurzeit 97 Euro kosten, kommen so für die Schülerbeförderung jährlich über 1.000 Euro zusammen. Zum 1. Dezember wird mit einer weiteren Anhebung um etwa 2,5 Prozent gerechnet. Die SPD-Kreistagsfraktion hat daher einen Antrag vorgelegt, eine Kostenobergrenze von 80 Euro einzuführen.

    In der Vergangenheit sei bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass gerade im Nordbereich des Landkreises, wie zum Beispiel Hagenburg, die Schülerbeförderung in Richtung Wunstorf und Steinhude finanziell deutlich günstiger sei. Nach einer Preisanhebung wären etwa 450 Schülerinnen und Schüler, die für ihre Fahrkarten mehr als 80 Euro zahlen, um Schulen des Landkreises zu erreichen, anspruchsberechtigt und müssten eine Kostenerstattung des überschießenden Betrages beim Landkreis Schaumburg beantragen. Während der Ausschusssitzung wurde die Anregung aufgegriffen, erst ab zehn Euro abzurechen, damit die Verwaltungskosten nicht einen möglichen Ertrag übersteigen. Damit ist eine Erstattungen möglich, wenn die Antragssumme zehn Euro überschreitet. Die Erstattung kommt grundsätzlich nur für Monatskarten in Betracht, so dass in der Regel für acht Monate im Jahr eine entsprechende Kostenerstattung zu erwarten ist. "Die Regelung soll rückwirkend zum 1. August 2014 in Kraft treten, damit bereits für das Schuljahr 2014/15 die Obergrenze wirksam wird", erläuterte Marina Brand.

    Foto: privat

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