BAD NENNDORF (mk). In der Zeit vom 15. bis zum 30. November werden in der Samtgemeinde Nenndorf die aktuellen Stände der Wasserzähler durch die bestellten Ableser abgelesen. Die Ablesung kann auch am Wochenende oder in den Abendstunden erfolgen. Jeder Ableser kann sich auf Verlangen ausweisen. Sollte der Ableser niemanden antreffen, so sind die Zählerstände dem Steueramt der Samtgemeinde Nenndorf selbst mitzuteilen. Sofern bis zum 10. Dezember kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch geschätzt. Eine nachträgliche Korrektur wird nur bei erheblichen Abweichungen von der Schätzung vorgenommen.
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Ableser kommen
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