LINDHORST (mk). Am Donnerstag, dem 30. Oktober um 16.30 Uhr, befuhr ein 37-Jähriger aus der Samtgemeinde Lindhorst mit einem Lieferwagen die Gewerbestraße in Lindhorst. Während einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Mann nicht in Besitz einer Fahrerlabnis ist. Diese wurde ihm bereits im März dieses Jahres nach einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Am Freitag, dem 31. Oktober um 20 Uhr, wurde ein 55-jähriger Stadthäger im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, der Führerschein beschlagnahmt. Ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.