Kreis Lippe/Detmold. Die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns wirft nach wie vor viele Fragen auf. Am 1. Januar 2015 tritt die neue gesetzliche Regelung in Kraft. Klar ist die Höhe des zu zahlenden Lohns. Ab dem Jahreswechsel müssen 8,50 Euro Stundenlohn gezahlt werden. Unklar sind für viele Arbeitgeber allerdings viele Detailfragen. Diese soll eine Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lippe zu Detmold klären. Unter dem Motto "Letztes Update zum gesetzlichen Mindestlohn" wird Dr. Sören Kramer (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht) am Mittwoch, 5. November ab 17 Uhr in den Räumen der IHK am Leonardo-da-Vinci-Weg 2 referieren und diskutieren.
Viele Detailfragen lässt der Gesetzestext jedoch offen, sind in der Praxis aber von hoher Relevanz. Zum Beispiel: Zählen Bereitschaftdienste zur Arbeitszeit? Können Sonderzahlungen in den Mindestlohn eingerechnet werden? Ist ein Stückgeldakkordlohn überhaupt noch möglich? Werden Arbeitsverträge "automatisch" angepasst? Gibt es eine Verantwortung für die Mindestlohnzahlungen des Subunternehmers? Der Vortrag vermittelt zunächst einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben. Außerdem werden die Zuhörer für die verschiedenen praxisrelevanten Problemstellungen sensibilisiert. Die Veranstaltung wird auf Initiative des IHK-Rechts- und Steuerausschusses angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldungen und weitere Informationen unter der Rufnummer (05231) 7601-54 oder per E-Mail ("frank@detmold.ihk.de") bei Alina Frank.