Lemgo (ag). Wo wird auf dem Lemgoer Stadtgebiet das Baurecht für Windkraftanlagen belassen und welchen Flächen soll das Baurecht entzogen werden? Wenn der Vorschlag des von der Stadt beauftragten Planungsbüros Tischmann Schrooten umgesetzt wird, stemmen Kirchheide, Brüntorf und Lüerdissen im Norden des Stadtgebiets mit 155 Hektar nahezu die Hälfte der geplanten Konzentrationsflächen für Windkraft. Nachdem in Bad Salzuflen schon eine "Vorprägung" des Gebietes als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen stattgefunden hat, können – so sagen die Gerichte, laut Planer Dirk Tischmann – gerade da, wo schon Windkraftanlagen stehen, auch eher neue Anlagen hinzukommen. In trockenen Tüchern ist allerdings noch nichts.
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Stadtentwicklung am vergangenen Mittwoch wurden Szenarien durchgespielt, Kriterien zur Auswahl erläutert, der aktuelle Zwischenstand des Verfahrens und ein daraus resultierender konkreter Vorschlag präsentiert sowie das weitere Vorgehen aufgezeigt. Etwa 150 Interessierte waren in die Aula des Marianne-Weber-Gymnasiums gekommen und hörten mit den Ausschussmitgliedern den vortragenden Fachleuten aufmerksam zu.
Dirk Tischmann vom Planungsbüro aus Rheda-Wiedenbrück zeigte den Weg zu dem aktuellen Zwischenstand detailliert auf. Als Kriterien zur Auswahl der Potenzialflächen legte er unter anderem den Artenschutz, die Siedlungsentwicklung, Wasserschutzgebiete und unzerschnittene verkehrsarme Räume zugrunde. So fielen viele Potenzialflächen im Südosten aus dem Raster. Letztendlich blieben bei dieser Vorgehensweise insgesamt etwa 350 Hektar an Potenzialfläche übrig, welche 3,5 Prozent des Stadtgebiets entsprechen.
"Es ist ein Zwischenbericht, noch keine fertige Planung," wurde Planer Dirk Tischmann in seiner Präsentation nicht müde zu betonen.
Ausgehend von diesem Zwischenstand stellte er in einem konkreten Vorschlag Potenzialflächen vor, die den Mitarbeitern des Planungsbüros nach eingehender Recherche sinnvoll erschienen – diesmal mit 600 statt 500 Metern Abstand der Windkraftanlagen zu Siedlungsbereichen. So reduzierte sich die Fläche für Windkraft noch einmal auf 3,1 Prozent des Stadtgebiets. Auch wenn der Vorschlag so übernommen würde, müsse jedoch jede einzelne Anlage auf Lärmentwicklung, Entstehung von Schlagschatten und vieles mehr geprüft und in einem Verfahren genehmigt werden.
Die von vielen Anwohnern im Außenbereich geforderten 400 Meter Abstand der Anlagen zum Wohnen im Außenbereich hielt Tischmann für nicht umsetzbar. "Ich halte es nicht für möglich, dass das vor Gericht durchkommen würde", so der Planer. Er fürchtete die übrig bleibenden gut 2 Prozent des Stadtgebiets seien zu wenig und würden damit die Planungshoheit der Stadt gefährden. Das würde nichts anderes bedeuten, als das der Alten Hansestadt wegen Verhinderung von Windkraftanlagen die Steuerungsmöglichkeiten völlig entzogen würden und etwa 50 Prozent des Stadtgebiets für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung ständen.
Spätestens im Winter soll über die einzelnen Flächen beraten werden.