1. Fahrtkostenzuschuss

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    NIENSTÄDT (mk). Die Samtgemeinde Nienstädt gewährt für Oberstufenschüler ohne eigenen Einkommen für das Einterhalbjahr 1. Oktober bis 31. März Fahrtkostenzuschüsse in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen Anwendungen, begrenzt auf maximal 90 Euro. Bezuschusst werden Monatsfahrkarten, Wochenkarten und Sammelkarten. Zschussanträge können bis zum 30. Juni 2015 bei Frau Belz im Zimmer 2, Samtgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 7, Helpsen, gestellt werden. Benutzte beziehungsweise abgelaufene Fahrkarten und der Schülerausweis sind mitzubringen.

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