Lemgo. Wie in jedem Jahr gilt für die Erziehungsberechtigten auch nach den Herbstferien wieder, die künftigen Erstklässler für das Schuljahr 2015/2016 an einer Grundschule anzumelden.
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das 6. Lebensjahr vollenden und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden am 1. August 2015 schulpflichtig. Sie sind von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter bei einer Grundschule anzumelden.
Kinder, die nach dem oben genannten Termin das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Über die Anträge entscheidet die Schulleitung.
Für die städtischen Grundschulen sind die Sekretariate zu folgenden Zeiten offiziell hierfür besetzt: am Donnerstag, 23. Oktober 2014, von 9 bis 12 Uhr und am Freitag, 24. Oktober 2014, von 9 bis 18 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten der anzumeldenden Kinder erhalten in der Regel (erfasst sind die Kinder, die am 31. August 2014 mit Wohnsitz in Lemgo gemeldet waren) von der nächstgelegenen Schule noch eine gesonderte Mitteilung. Die nächstgelegene Schule ist diejenige Schule, die für die Kinder entweder fußläufig oder durch eingerichtete Schülerspezialverkehre zu erreichen ist. Alle anderen Eltern, auch die der Kinder die auf Antrag eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich vor der Anmeldung mit der gewünschten Grundschule in Verbindung zu setzen. Die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Die allgemeine Schulverwaltung bittet alle Eltern, die ihr Kind nicht an einer Lemgoer Grundschule anmelden, um einen kurzen Hinweis unter der Telefonnummer (05261) 213-467 oder in der Schule, von der sie das Anmeldeschreiben erhalten haben.