Kreis Lippe. Darf der Landrat als Aufsichtsratschef zweier Unternehmen Auftraggeber und Auftragnehmer zugleich sein? Dr. Axel Lehmann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, hat Zweifel und beantragt eine Prüfung des Sachverhaltes. Der Kreistag hat den Landrat zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Verkehrsbetriebe Extertal (vbe) und ihrer Tochterunternehmen vbe Spedition und Karl Köhne gewählt. Das kreiseigene Unternehmen bedient mehrere Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Lippe. Vertragspartner ist dabei die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG), die die Linien gebündelt ausschreibt und den jeweiligen Busunternehmen den Zuschlag erteilt.
Der Landrat strebt nach Informationen der SPD an, sich Ende Oktober auch zum Aufsichtsratsvorsitzenden der KVG wählen zu lassen. Lehmann: "Wir befürchten, dass es zu Interessenkonflikten kommen kann, wenn die gleiche Person an der Aufsichtsratsspitze sowohl des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers sitzt. Das wollen wir vermeiden." Deshalb hat die SPD-Fraktion in einem Antrag die Revision des Kreises aufgefordert, den Vorgang juristisch zu überprüfen. Die Revision ist formal von Weisungen des Landrates unabhängig.
Mit Unverständnis reagiert die CDU-Kreistagsfraktion auf den juristischen Prüfantrag, mit dem die SPD eine mögliche Wahl des Landrats zum Aufsichtsratsvorsitzenden der KVG (Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe) verhindern will. "Gerade im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern der demografische Wandel, rückläufige Schülerzahlen und leere kommunale Kassen bei steigenden Mobilitätskosten die Politik zum Handeln", erinnert CDU-Fraktionschef Andreas Kasper an die Probleme.
"Landrat Friedel Heuwinkel geht die Herausforderungen aktiv an: Für das ‚Zukunfts- und Entwicklungskonzept Lippe 2025‘ hat ihm der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung den nötigen Rückenwind gegeben und unterstützt die weitere Arbeit. Die Bereiche Mobilität, Verkehr und Infrastruktur gehören zu den zentralen Handlungsfeldern. Es ist nur konsequent, wenn der Landrat sich an verantwortlicher Stelle in die kommunalen Unternehmen einbringt, die in diesen Feldern entscheidende Weichenstellungen vornehmen können. Natürlich wird die rechtliche Voraussetzung bis Ende Oktober, bis zur ersten Aufsichtsratssitzung der KVG überprüft. Dafür braucht die Verwaltung sicherlich keine zusätzlichen Prüfaufträge", so Kasper. Die KVG als gemeinsame Gesellschaft von Kreis und lippischen Kommunen hat die Aufgabe, den ÖPNV im Kreis Lippe zu organisieren und weiter zu entwickeln. "Für die künftige Mobilität der Menschen in unserem ländlich geprägten Lippe spielt sie eine herausragende Rolle", bringt der CDU-Chef die Bedeutung der Verkehrsgesellschaft auf den Punkt.
Die KVG ist eine gemeinsame Gesellschaft von Kreis und lippischen Kommunen. Ihre Aufgabe ist es, den ÖPNV in Lippe zu organisieren. Bislang hatte mit Herbert Dahle der Bürgermeister der Stadt Barntrup den Aufsichtsratsvorsitz inne. Die beiden Posten bei vbe und KVG waren damit sauber getrennt.