WUNSTORF (tau). Neben der bereits angekündigten Erhöhung des Kita-Beitrages plant die Stadt auch eine Änderung bei den Gebühren für das Mittagessen in den Kindertagesstätten und Horteinrichtungen. Das geht aus einer Mitteilung des Fachbereichs Familienservice hervor, die dem Stadtanzeiger vorliegt.
Demnach müsse eine Preisanpassung zum 1. Januar 2015 erfolgen, da Einkaufspreise und Personalkosten für Küchenkräfte gestiegen sind.
Die Gebühr für das Mittagessen ist einheitlich geregelt. Auch die Einrichtungen privater oder kirchlicher Träger folgen der städtischen Satzung. Bislang kostet die Mittagsverpflegung bei fünf Essen pro Woche in Krippen 48, in Kindergärten 58 und in Horteinrichtungen 52 Euro pro Monat. Bei dreimaliger Verpflegung in der Woche sind es 35, 41 und 38 Euro unabhängig davon, ob eine Küchenkraft beschäftigt wird oder nicht.
Nun hat eine Neuberechnung mit und ohne Küchenkraft stattgefunden, über die beim Treffen von Trägern und Leitungen am 18. September gesprochen worden ist. In Einrichtungen mit Küchenkraft soll die Mittagsverpflegung bei fünf Essen wöchentlich künftig 55 (Krippe), 56 (Kiga) und 57 Euro (Hort) sowie bei drei Essen wöchentlich 35, 36 und 37 Euro pro Monat kosten.
Einrichtungen, die keine Küchenkraft beschäftigen, sollen künftig im ersten Fall 48, 49 und 51 Euro sowie im zweiten Fall 29, 30 und 31 Euro von den Eltern einziehen. Das bedeutet für einige, vor allem im Krippen- und Hortbereich eine Erhöhung, für andere aber auch eine Entlastung. Die Stadt will mit dem neuen Modell für mehr Gerechtigkeit sorgen. Das ganze System soll dabei wie eine Art Finanzausgleich wirken, da die tatsächlichen Kosten für Mittagessen von Einrichtung zu Einrichtung variieren.
Nun befindet sich der Vorschlag in der Abstimmung bei den Trägern. Diese haben bis zum 10. Oktober Zeit, eine Stellungnahme abzugeben und die Elternbeiräte zu beteiligen. Sollte es keine Einwände geben, strebt die Verwaltung einen Ratsbeschluss am 10. Dezember an.