1. Rat muss neu entscheiden

    Verfahrensmangel bei Bebauungsplan "Kulturschmiede"

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    APELERN (al). Der Rat der Gemeinde Apelern muss über seinen Bebauungsplanentwurf "Kulturschmiede" neu entscheiden. Die Einwendungen eines Betroffenen sei nicht gewürdigt worden, hat inzwischen der Landkreis Schaumburg moniert. Der Einwohner Horst Goedeke sieht sich damit in seiner Haltung bestätigt. Er hatte schon am Rande der letzten Ratssitzung beklagt, dass seine Ausführungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung kein Gehör finden würden. Mit dem Verfahren will Apelern das ehemalige Straßenmeistereigelände, das heute einer anderen Nutzung unterliegt, planungsrechtlich neu ordnen. Goedeke hat dagegen grundsätzlich keine Bedenken, befürchtet aber, dass die Oberflächenentwässerung des Gebiets und dessen Schmutzwasserentsorgung nicht ausreichend dimensioniert seien. Seit Jahren beklagt der Riesbach-Anrainer regelmäßige Gefahren durch den bei Hochwasser überquellenden Bach hinter seinem Haus. Zudem spricht er in seiner Stellungnahme von "maroden" Kanalleitungen. Baubereichsleiter Jörg Döpke sieht den Vorgang mit Gelassenheit, räumte aber zugleich ein, Goedekes Hinweise im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht ausreichend gewürdigt zu haben. Dafür müsse jedoch kein neues Verfahren in Gang gebracht werden, erklärte er auf Anfrage. Der Rat müsse jetzt nur eine Stellungnahme zum Thema nachreichen und den Planbeschluss erneut fassen. In der Sache falle der Verwaltung eine Abwägung der Bedenken auch nicht schwer: Die Kanalisation sei in einem guten Zustand. Das Oberflächenwasser werde unterhalb der Ortslage in den Riesbach geleitet und beeinträchtige deshalb das Grundstück Goedeke nicht. Im Übrigen sei auf dem ehemaligen Straßenmeistereigelände eine Bebauung vorhanden, die voraussichtlich auch nicht wesentlich erweitert werden könne. Foto: al

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