Blomberg (la/lig). Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1984 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember eingeebnet. Dies teilt die Stadtverwaltung Blomberg mit. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Einzelgräbern sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Doppelgräbern kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 1. Januar 2015 begonnen werden. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis dahin zu entfernen. Die nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zur Verfügung.
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Einebnung von Gräbern
Arbeiten beginnen im Januar 2015
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